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Donnerstag, 2. Oktober 2014

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Bundes-Claus der GDL

Aktuelles aus den Gerichtssälen

Nicht nur die nach außen sondern auch die nach innen gerichtete Amtsführung des GDL-Bundesvorsitzenden Weselsky hat unserer Gewerkschaft beträchtlichen Schaden zugefügt. Nahezu monatlich finden Verhandlungstermine statt, in denen eingereichte Klagen geschädigter Amtsinhaber und GDL-Mitarbeiter/innen gerichtlich geklärt werden müssen. Nicht ein einziges Mal konnte die GDL in diesen Verfahren bisher obsiegen.

Kündigungsschutzverfahren Geschäftsführer GDL-Bezirk Nord abgeschlossen

InDemoRe-GDL berichtete bereits in Kurzform über das Kündigungsschutzverfahren des ehemaligen Geschäftsführers des GDL-Bezirkes Nord gegen die GDL vor dem Landesarbeitsgericht in Hamburg. In diesem Verfahren musste die GDL einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag akzeptieren, um eine Prozessniederlage zu vermeiden. Als Beklagte war die GDL dem Kündigungsschutzbegehren des ehemaligen Geschäftsführers des GDL-Bezirks Nord bereits erstinstanzlich vor dem Arbeitsgericht Hamburg unterlegen (siehe auch: http://www.indemore-gdl.de/allgemein/soziale-arbeitgeberin-trotz-rechtswidriger-kuendigung/) und schien nun zu hoffen, das Landesarbeitsgericht könnte zu einer grundsätzlich anderen Auffassung gelangen als das Arbeitsgericht Hamburg. Dem war allerdings bei Weitem nicht so. Vielmehr kam es zu einem vom Gericht ausformulierten Vergleich, der weitgehend die Interessen des Berufungsbeklagten (Kollege Ram) berücksichtigte und von der GDL aufgrund deren schier ausweglosen Rechtsposition heraus kaum hätte abgelehnt werden können. Ein Vergleich, welcher der GDL teuer zu stehen gekommen ist und neben der außergewöhnlich hohen Vergleichssumme, die an den gekündigten Mitarbeiter Ram zu zahlen ist, obendrein offenbart hat, in welch unsittlicher Art und Weise die GDL ihre Rolle als Arbeitgeberin gegenüber ihren Beschäftigten ausfüllt. So hat der Prozessbevollmächtigte der GDL erneut den allerdings erfolglosen Versuch unternommen, gegenüber dem Gericht die Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes darzulegen, indem die fälschliche Behauptung wiederholt wurde, bei den GDL-Bezirken handelt es sich um eigenständige personalführende Betriebe mit jeweils weniger als 10 Beschäftigten (Filialprinzip). Fakt ist hingegen, dass einzig der geschäftsführende Vorstand der GDL und hier im Besonderen der Bundesvorsitzende personalführende Stelle innerhalb der GDL ist, so dass das Landesarbeitsgericht in dieser elementaren Frage uneingeschränkt die entsprechende Rechtsposition des Arbeitsgerichts bestätigte.

Aufgrund dieser Rechtslage versuchte die GDL in ihrer Berufungsbegründung einen Auflösungsgrund quasi „nachzuschieben“, indem GDL-seitig über den gekündigten Mitarbeiter Ram behauptet wurde, er trage in die Mitgliedschaft hinein, dass die GDL sich als Arbeitgeber unsozial verhalte. Darüber hinaus unterstellte die GDL dem Kollegen Ram Kontakte zur Initiative InDemoRe-GDL, da einige Mitglieder sich als Prozessbeobachter im Gerichtssaal befunden hatten. Doch auch diese Darstellung führte nicht zum gewünschten Auflösungsurteil. Daran hatte bereits das erstinstanzliche Gericht in seinen Ausführungen keinerlei Zweifel gelassen. So war es dann auch nicht verwunderlich, dass Kollege Ram hinsichtlich der Ausgestaltung des gerichtlichen Vergleichs nahezu uneingeschränkt seine Vorstellungen durchsetzen konnte. Um also nach der Niederlage vor dem Arbeitsgericht nicht auch noch eine Niederlage vor dem Landesarbeitsgericht einstecken zu müssen, musste der Bundesvorsitzende der GDL höchst persönlich einen für die GDL außergewöhnlich teuren Vergleich im Volumen fast eines Jahresgehalts, und das trotz der relativ kurzen Beschäftigungsdauer von gerade mal dreieinhalb Jahren, akzeptieren. Zudem hat die GDL u.a. auch die Aufwendungen für ihren aus Frankfurt am Main in zwei Instanzen angereisten Rechtsanwalt Fischer in fünfstelliger Höhe sowie die Lohnkosten für den ersatzweise eingestellten neuen Geschäftsführer des GDL-Bezirks Nord zu tragen, während der Kollege Ram sich erstinstanzlich selbst vertreten hatte. Die Verantwortung für den herben Verlust, den die GDL im Zusammenhang mit der Kündigung ihres Mitarbeiters zu tragen hat, liegt vornehmlich beim GDL-Bundesvorsitzenden Weselsky.

Es ist müßig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass sich der Bundesvorsitzende mit seiner engeren Führungsriege besser um eine Ausweitung des Organisationsgrades im Zugbegleitdienst hätte kümmern sollen, anstatt sich auf dubiose Weise fortwährend unliebsamer Mitarbeiter und Amtsinhaber zu entledigen.

Zweiter Prozesstag bezüglich der Amtsenthebung Grünwoldt

Am Montag, dem 08. September 2014, fand vor dem Landgericht Frankfurt/Main der zweite Verhandlungstermin wegen der Amtsenthebung sowie der Kündigung des Dienstvertragsverhältnisses des bisherigen stellvertretenden GDL-Bundesvorsitzenden Grünwoldt statt. Das Gericht hatte hierzu Zeugen geladen. Die Zeugen sollten zu Sachverhalten aussagen, die in einem sogenannten „Memo“ enthalten waren, welches der GDL-Bundesvorsitzende Weselsky im April 2014 selbst fertigte und von einem Rechtsanwalt unterschreiben ließ und anschließend öffentlich lancierte. Enthalten waren im besagten „Memo“ Darstellungen, mit denen Weselsky die Amtsenthebung seines damaligen Stellvertreters Grünwoldt zu rechtfertigen gedachte. Die detaillierten Zeugenaussagen dürften in wesentlichen strittigen Fragen zu eindeutigen Klärungen geführt haben. Da sich die GDL als Beklagte auch danach nicht zu einem Vergleichsangebot durchringen konnte, welches den Inhalten der Zeugenaussagen Rechnung trug, ging die Verhandlung mit der Festlegung eines Verkündigungstermins (02. Oktober 2014) zu Ende, in dem nun das Landgericht einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten wird. Sollte dieser nicht von beiden Parteien
angenommen werden, wird es zu einer erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung in der Sache kommen.

Tragik oder Taktik? – Verhandlungstermin Weske / GDL erneut verschoben

Unmittelbar nach den fragwürdigen Amtsenthebungsbeschlüssen auf der kurzfristig anberaumten GDL-Hauptvorstandssitzung am 15. April 2013 haben bekanntermaßen beide betroffenen Kollegen Sven Grünwoldt und Thorsten Weske Rechtsmittel gegen die aus ihrer Sicht unrechtmäßigen Maßnahmen eingelegt. Anhängig wurden die Zivilverfahren beim Landgericht Frankfurt/Main, welches über die Rechtswirksamkeit sowohl der Amtsenthebungen, als auch der damit einhergehenden Kündigungen der Dienstverträge zu befinden hat. Ein für den Kollegen Weske für den 01. April 2014 angesetzter Verhandlungstermin musste wegen plötzlicher Erkrankung des Richters kurzfristig abgesetzt werden. Als neuer Termin wurde der 19. November 2014 anberaumt. Gegen diesen Termin erhob jedoch der Rechtsvertreter der beklagten GDL, Rechtsanwalt Fischer, mit der Begründung Einspruch, dass dieser an besagtem Datum seinerseits einen Termin beim Bundesarbeitsgericht wahrzunehmen hätte. Nachdem nachgewiesen konnte, dass der Termin beim BAG, den RA Fischer wahrzunehmen hat, erst nach Bekanntgabe des Termins am 19. November 2014 durch das Landgericht Frankfurt zustande gekommen war und dieser Tatbestand dem Gericht angezeigt wurde, reagierte das Landgericht mit einer Vorverlegung des Termins auf den 23. September 2014. Bedauerlicherweise musste nun auch der Termin am 23. September 2014 wieder aufgehoben werden, nachdem sich RA Fischer krankmeldete. Ein neuer Termin in der Angelegenheit wurde für den 02. Dezember 2014 festgelegt. Mindestens bis zu diesem Termin muss Kollege Weske nun erneut auf eine gerichtliche Klärung seiner Amtsenthebung und Kündigung des Dienstvertrages mit der GDL warten.

Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt weiter gegen GDL-Bundesvorsitzenden

Ebenfalls noch anhängig ist das von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den GDL-Bundesvorsitzenden Weselsky wegen des Verdachts auf Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs aufgrund des unberechtigten Auslesens von E-Mails und Handydaten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte vor kurzem mit, dass die Ermittlungen fortgeführt werden und derzeit eine Befragung von Zeugen erfolgt.

InDemoRe-GDL wird weiter fortlaufend über die verschiedenen Sachverhalte berichten.

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